Die vom Landtag mit den Stimmen von Rot-Grün beschlossene, langfristige Festlegung von fünf Mini-Anpassungen der Besoldung und Versorgung von Beamten und Versorgungsempfängern im Landes- und Kommunaldienst von 2012 bis 2016 hält der dbb rheinland-pfalz verfassungsrechtlich für äußerst bedenklich. dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz: "Das Land will sich in den nächsten fünf Jahren blind stellen und etwa das Tarifgeschehen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder als Maßstab bei der Beurteilung der Angemessenheit der Beamtenbesoldung und –versorgung komplett ausklammern. Wir brauchen aber Perspektiven für die Beamten, denn ohne sie läuft gerade auch in der Krise gar nichts."
Der dbb fordert deshalb weiterhin die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder auf Besoldung und Versorgung im Land – jetzt und in Zukunft. Die Gewerkschaft bemängelt stetigen Aufgabenzuwachs bei gleichzeitigem Personalabbau in der Landes- und Kommunalverwaltung. Dass dem öffentlichen Dienst dazu noch bis 2016 sage und schreibe gut 80 Millionen Euro jährlich als Sparbeitrag zur Haushaltskonsolidierung aufgedrückt werden sollen, sei falsch, so Lilli Lenz. Die Beamten und Versorgungsempfänger im Land hätten seit 1997 weitüber vierzig Einschnitte geschultert und so "ihren" Sparbeitrag schon längst erbracht.
Lilli Lenz: "Die Landesregierung wirft alimentationsrechtliche Maßstäbe einfach so über Bord. Zementierter Realeinkommensverlust bei Besoldung und Versorgung ist nicht rechtens. Wir fordern folglich den Gesetzgeber dazu auf, im Bewusstsein um seine gesteigerte Verantwortung für die Beamten und Versorgungsempfänger das Thema Bezahlung nicht als bis 2016 abgehakt zu betrachten."
Die ersten Einschnitte des neuen Gesetzes greifen ab 01. Januar 2012. Der dbb rheinland-pfalz prüft deshalb die Möglichkeit gewerkschaftlichen Rechtschutzes in Musterverfahren gegen die einzelnen Gesetzesauswirkungen