Rechtsschutz

Gemäß der Rechtsschutzordnung des dbb rheinland-pfalz und der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb – beamtenbund und tarifunion in der jeweils gültigen Fassung wird Einzelmitgliedern grundsätzlich auf Antrag kostenloser Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz in berufs- und gewerkschaftsbezogenen Angelegenheiten gewährt.

Die Einzelmitglieder müssen den Rechtsschutz schriftlich mit Sachverhaltsdarstellung und Unterlagen bei der für sie zuständigen Mitgliedsgewerkschaft beantragen.

Rechtsschutzantrag zum Download (ausfüllbare PDF-Datei)

Bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilft eine Checkliste, die auch Fristenhinweise enthält.

Checkliste zum Download (PDF)

Die Mitgliedsgewerkschaft oder – wenn sie selbst satzungsrechtlich nicht befugt ist – der dbb rheinland-pfalz leitet im Falle der Rechtsschutzgewährung den Antrag samt Unterlagen nach Prüfung an das für Rheinland-Pfalz zuständige, vom dbb - beamtenbund und tarifunion eingerichtete Dienstleistungszentrum Süd-West in Mannheim. Die dort tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erteilen Rechtsauskünfte, erstellen Gutachten und übernehmen bei hinreichender Erfolgsaussicht auch die Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen oder diesem vorgeschalteten Verfahren.

Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist eine der Top-Serviceleistungen des dbb. Durch das Dienstleistungszentrum ist gewährleistet, dass ausgewiesene Spezialisten mit direktem Zugriff auf den geballten Wissens- und Erfahrungsschatz des dbb im Recht des öffentlichen Dienstes für die Einzelmitgliedschaft tätig werden.

Gewerkschaftlicher Rechtsschutz dient der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Einzelmitgliedes stehen.

Rechtsschutz in diesem Sinne wird für Fragen des Beamtenrechts (Beurteilungen, Besoldungen, Beihilfen, Dienstunfälle und Fragen des Versorgungsrechts), des Arbeitsrechts (Eingruppierungen und Teilzeit) und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Fragen des Grades der Behinderung und der Erwerbsminderung gewährt.

Der Rechtsschutz des dbb wird bspw. auch durchgeführt zur Durchsetzung von

Weiter kann Rechtsschutz auch gewährt werden zur Durchsetzung von

Ergänzende Rechtsschutzhinweise finden Sie beim dbb hier.