08. November 2024
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Gewerkschaftspolitisches Spitzengespräch

dbb Landesleitung zu Gast im Finanzministerium

Doppelhaushaltsentwurf enthält für den öffentlichen Dienst Licht und Schatten

Ministerin Doris Ahnen führte eingangs des intensiven Gesprächs am 31.10.2024 aus, dass der aktuelle Doppelhaushaltsentwurf über 1.500 Stellen Zuwachs für 2025 vorsehe und über 400 zusätzliche Stellen in 2026. Enthalten seien auch Mittel für die Anpassung von Besoldung und Versorgung im Landesdienst. So werde die Balance zwischen Stellenzuwachs und Tarif- bzw. Besoldungs- sowie Versorgungsentwicklungen gut gehalten an der haushaltsmäßigen Belastungsgrenze.

Die dbb Delegation unterstrich die gewerkschaftliche Anerkennung für die seinerzeitig schnell erfolgte 1:1-Übertragung des TV-L-Ergebnisses 2023 auf Besoldung und Versorgung im Landes- sowie Kommunaldienst.

Aber Grundposition des dbb rheinland-pfalz sei definitiv, dass viel mehr Geld in den öffentlichen Dienst und sein Personal investiert werden müsse.

Am Beispiel der Schulen wurde verdeutlicht, wie angespannt die Personalsituation derzeit ist: Trotz des beabsichtigten Stellenaufbaus sei fraglich, ob genügend Personal an die Schulen komme, denn es fehlten Bewerberinnen sowie Bewerber. Gefordert wurde eine allgemeine Anhebung der Anwärterbezüge sowie der Eingangsamtsbesoldung. Gefordert wurde auch die Zuerkennung einer höheren Wegstreckenentschädigung für Dienstfahrten in Ausbildung. Außerdem wurde angeregt, die Trennungsgeldverordnung wegen eines generellen Aufwendungsanstiegs zu überprüfen.

Die Ministerin sah keinen Grund für Anhebungen von Anwärter- und Eingangsamtsbesoldung. Sie lehnte höhere Kilometersätze für Dienstfahren in Ausbildung aus systematischen Gründen ab, sagte aber zu, die Trennungsgeldverordnung zu überprüfen.

dbb Forderungen nach zusätzlichen Erschwerniszulagen erteilte Doris Ahnen eine Absage, da es sie nur für ein „Mehr“ an Dienstleistung geben könne, aber nicht für ein „Anders“ in der Dienstleistung. Keinen Ergänzungsbedarf sah die Ministerin auch im Dienstunfallrecht und wies damit den gewerkschaftlichen Vorschlag einer zusätzlichen Angriffsentschädigung zurück.

Die dbb Landesleitung warb dafür, gemäß des Mitgliederwunsches nach Zulagen und Entschädigungen mehr an Attraktivitätssteigerung und Wertschätzung im öffentlichen Dienst zu denken und forderte vor diesem Hintergrund die Ruhegehaltfähigkeit von Polizei-, Strafvollzugs- und Feuerwehrzulage, wie es sie immerhin beim Bund und in drei Bundesländern (wieder) gibt. Auch das wies die Finanzministerin zurück, da systematisch keine Fortwirkung in den Ruhestand geboten sei.

Weiter forderte die dbb Landesleitung erneut die Abschaffung der beihilfenrechtlichen Kostendämpfungspauschale. Die Finanzministerin lehnte das unter Verweis auf die politische Wertungsentscheidung der Landesregierung ab, wonach eine Streichung zu teuer wäre und eher Angehörige oberer Besoldungsgruppen ungerechterweise entlasten würde.

Die Finanzministerin betonte, dass ihr Haus gewerkschaftliche Eingaben stets prüfe und unabhängig davon das finanzielle öffentliche Dienstrecht stets kontrolliere auf objektiven, rechtlichen oder tatsächlichen Anpassungsbedarf.

Man veranlasse im Rahmen der Haushaltsfinanzierung das, was nötig, angemessen und finanzierbar sei.

An dem Gespräch nahmen neben Staatsministerin Doris Ahnen die Zentralabteilungsleiterin Ute Hahnwald und der Besoldungs-/Versorgungsreferent Pascal Klöckner teil.

Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz wurde begleitet von den stellv. Landesvorsitzenden Johanna Mieder, Hans-Dieter Gattung, Lars Lamowski, Peter Mertens und Robert Tophofen sowie Landesgeschäftsführer Malte Hestermann.