12. Mai 2022
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Beamtenrecht/Beihilfe

dbb rheinland-pfalz für Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Die Landesleitung des dbb rheinland-pfalz befürwortet eine Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, mit der die ersatzlose Streichung der beihilferechtlichen Kostendämpfgungspauschale aus dem Landesbeamtengesetz verfolgt wird.

dbb Landeschefin Lilli Lenz: "Der zwingende Selbstbehalt bei den Aufwendungen im Krankheitsfall gehört unseres Erachtens aussortiert als nicht mehr zeitgemäß. Das hätte positive Wirkung auf den öffentlichen Dienst, dessen Personal krisenfest dauernd sehr gute Leistungen erbringt und dafür als Anerkennung monetäre Kompensation gut gebrauchen kann und auch verdient. Die Abschaffung der Eigenbeteiligung wäre ebenfalls ein gutes Zeichen für Nachwuchs- und Fachkräftesicherung. Durch eine Streichung der Pauschale könnte das Land ein bürokratisches Monster hinter sich lassen und die Beihilfenverwaltung vereinfachen."

Der dbb rheinland-pfalz hatte die Streichung der Kostendämpfungspauschale im gewerkschaftspolitischen Kontakt mit den Landtagsfraktionen im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen bereits gefordert. "Wir finden gut, dass unsere Forderung von der Fraktion nach einem Entschließungs- nun in einem Gesetzesantrag aufgegriffen wurde", so Lilli Lenz.

Wesentliche Begründung der CDU-Fraktion für den am 11. Mai 2022 im Landtag erstberatenen Gesetzentwurf ist, dass das ursprünglich mit der Einführung der Kostendämpfungspauschale verfolgte haushaltspolitische Ziel, nämlich die Unterstützung der Landeshaushaltskonsolidierung, inzwischen wegen der positiven Haushaltsentwicklung obsolet sei. Deshalb könne man sich ein Beispiel am Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen nehmen und die Pauschale aus dem Beihilfenrecht streichen. Auf diese Weise könne das Land einfach und schnell positive Zeichen für den öffentlichen Dienst setzen und sich einreihen in die Bundesländer, die zeitgemäß keine Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht festgeschrieben haben.

Die jährliche Eigenbeteiligung an den Gesundheitskosten liegt für Beihilfeberechtigte je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 750 Euro.