dbb Landesleitung zu Gast bei der CDU-Landtagsfraktion
Zügig auf Betriebstemperatur waren die Teilnehmer des ersten gewerkschaftspolitischen Gesprächs nach Beginn der neuen Legislaturperiode zwischen der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz und dem dbb.
Das lag weniger an den warmen Außentemperaturen, sondern vielmehr an dem beiderseitigen Bestreben der Beteiligten, bei wertschätzender Betrachtung der Situation im öffentlichen Landes- sowie Kommunaldienst die Bedingungen für das Personal angemessen voranzubringen.
Während über das „Ob“ dabei Einmütigkeit herrschte, ergab sich bezüglich des „Wie“ zum Teil erheblicher Diskussionsbedarf.
Zwar lobte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz ausdrücklich die von der Landesregierung beabsichtigte, zeit- und wirkungsgleiche sowie systemgerechte Übertragung des Ländertarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung der Landesbeamtinnen und -beamten sehr.
Der entsprechende Gesetzentwurf, zu dem das parlamentarische Verfahren läuft, enthält aber aus Sicht des dbb auch kritikwürdige Punkte. So ist die vorgesehene rückwirkende Einrechnung eines vergleichsweise drastisch erhöhten fiktiven (Ehe-)Partnereinkommens bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbezüge aus Gewerkschaftssicht ein verfassungsrechtlich in mehrfacher Hinsicht sehr zweifelhafter Kalkulationskniff.
Damit will die Landesregierung angesichts jüngster Bundesverfassungsgerichtsrechtsprechung zur Beamtenalimentation womöglich bestehende Prozessrisiken einfach per Federstrich abräumen. Die im Fahrwasser dessen geplante Streichung des bisherigen Sonderzuschlags zum Familienzuschlag sowie der mietenstufenabhängigen Aufstockungsbeträge zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder lehnt der dbb rheinland-pfalz ebenso ab.
Der stellvertretende CDU Fraktionsvorsitzende Christof Reichert, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, äußerte einerseits Verständnis für die gewerkschaftlichen Bedenken, betonte aber andererseits, dass die Landesregierung erstens aktuell eine beträchtliche Summe Geldes in die Hand nehme, um die Beamtinnen, Beamten, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verfassungskonform zu alimentieren. Zweitens würde keinem Beamten und keinem Pensionär durch die eher technische Änderung ein direkter finanzieller Nachteil entstehen. Die alimentationsrechtliche Grundmodellannahme „Doppelverdiener-Familie“ sei grundsätzlich zulässig.
Die dbb Landeschefin Lilli Lenz warnte davor, Besoldungsrecht und Bezügeempfänger in Rheinland-Pfalz zu Testzwecken für aus Gewerkschaftssicht rechtlich zweifelhafte Konstrukte einzusetzen.
Anerkannt wurde daneben der Aufwand für die Übertragung des Tarifergebnisses. Für den Landeshaushalt entstehen Kosten von rund 166 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 337 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 431 Millionen Euro im Jahr 2028.