
dbb rheinland-pfalz im Austausch mit Markus Stein, MdL
Kurzfristig per Videokonferenz tauschten sich die dbb Landeschefin Lilli Lenz und Markus Stein, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion am 15. September 2026 aus – und damit knapp vor den entscheidenden Lesungen des Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 im Landtag.
Lilli Lenz lobte dabei zunächst die Regierungskoalition für die konsequente systemgerechte Übertragung des Ländertarifergebnisses vom Februar auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamten. Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet für den Landeshaushalt Aufwendungen von knapp einer Milliarde Euro bis einschließlich 2028. Lilli Lenz: „Das erkennen wir ausdrücklich an und wir finden auch gut, dass das Ministerium der Finanzen die Ländertarifergebnisübertragung als `gute Tradition´ einordnet, denn so ist es richtig.“
Kritische Rückwirkungsregeln
Kontrovers sprachen Lilli Lenz und Markus Stein über die im Anpassungsgesetz enthaltene Rückwirkung der alimentationsrechtlichen Anrechnung eines fiktiven, drastisch erhöhten Partnereinkommens zur Beurteilung der verfassungsrechtlichen Mindestalimentation in Gestalt des sogenannten Doppelverdienermodells. Aus Sicht des dbb rheinland-pfalz geht das gar nicht. Die rückwirkende Einbeziehung ab 2012, so Lilli Lenz, würde die verfassungsrechtliche Bezugsgröße nachträglich zu Lasten der Betroffenen ändern und damit das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot sowie das Rückwirkungsverbot verletzen.
Anders sieht das die SPD-Landtagsfraktion als Partnerin in der Regierungskoalition: Markus Stein hatte die Rückwirkung in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Landtag bereits als bloße Klarstellung verteidigt, denn aus SPD-Sicht sei schon 2012 anlässlich einer Änderung des Familienzuschlags deutlich gewesen, dass man sich regierungsseitig für das volle Doppelverdienermodell entschieden habe.
Die Landesregierung will – rückwirkend ab 2012 – so tun, als hätte jede Beamtenfamilie ein zusätzliches Jahreseinkommen von 22.000 Euro (des Ehegatten oder Partners) zur Verfügung gehabt, das eingerechnet werden muss bei der Prüfung einer eventuellen Unteralimentation. Es geht dabei augenscheinlich um das Brechen alimentationsrechtlicher Klagewellen.
Dabei wurde erst 2022 das Hinzuverdienermodell eingeführt, bei dem lediglich der (fiktive) Minijob eines Ehe-/Lebenspartners in die Mindestabstandsgebotsgleichung eingestellt wird. Für den dbb Landesbund wies Lilli Lenz deutlich tadelnd auf diesen Widerspruch hin und warb nochmals für einen Verzicht auf die rückwirkende Implementierung des Doppelverdienermodells. Außerdem sei die Erhöhung der Rechengröße um mehr als das Dreifache unverhältnismäßig und überzogen. Wenn der Gesetzentwurf unverändert bleibe, seien weitere Klagen programmiert.
Markus Stein zeigte Verständnis für die gewerkschaftliche Position, verwies aber gleichzeitig auf die Annahmeempfehlung zu dem Gesetz aus dem Landtagsausschuss für Haushalt, Finanzen, Digitalisierung und Staatsmodernisierung, wo der Entwurf auch in Bezug auf die Rückwirkung eingehend beraten worden sei.
Lilli Lenz kritisierte, dass es keine Expertenanhörung im Ausschuss gegeben habe. Daneben lotete sie konsequenterweise politische Möglichkeiten zur Kompensation aus. Vorgebracht wurden erneut die dbb Forderungen auf Abschaffung der Kostendämpfungspauschale im Beihilfenrecht sowie auf Anpassung der Sätze der Wegstreckenentschädigung bei Dienstreisen mit dem dienstlich anerkannten Privat-Kfz.
Markus Stein machte dazu keine Zugeständnisse, nahm aus dem Gespräch aber mit, dass der dbb rheinland-pfalz weiter dicke Bretter bohren wird. Er unterstrich, dass es seiner Fraktion um faire, angemessene und verfassungsgemäße Bezahlung im öffentlichen Dienst gehe.