
dbb Landesleitung zu Gast bei der Grünen-Landtagsfraktion
Zu einem intensiven Austausch über die Lage im öffentlichen Landes- sowie Kommunaldienst kamen die nunmehr oppositionelle Landtagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN und die Landesleitung des dbb rheinland-pfalz zusammen.
Dabei ging es unter anderem um den Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem zum einen die zeit- und wirkungsgleiche, systemgerechte Übertragung des Ländertarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung der Landesbeamtinnen und -beamten erfolgen soll, was der dbb rheinland-pfalz energisch begrüßt.
Zum anderen ist im Entwurf auch ein für die dbb Landesleitung verfassungsrechtlich sehr zweifelhafter Rechentrick enthalten, mit dem die Landesregierung beamtenrechtliche Widersprüche und Klagen wegen nicht amtsangemessener Alimentation augenscheinlich erschweren will – und das sogar rückwirkend ab 2012.
Die dbb Landeschefin Lilli Lenz verdeutlichte, dass darin wegen der rechtlichen Zweifelhaftigkeiten im Gegenteil weiteres Klage- und Widerspruchpotential stecken könne, eben weil das Modell eine eindeutige rechtliche Klärung erfordere.
Zweitens sei die beabsichtigte Rückwirkung der Einrechnung eines vergleichsweise drastisch erhöhten fiktiven (Ehe-)Partnereinkommens bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbezüge aus Gewerkschaftssicht ein Unding.
Die außerdem geplante Streichung des bisherigen Sonderzuschlags zum Familienzuschlag sowie der mietenstufenabhängigen Aufstockungsbeträge zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder lehnt der dbb rheinland-pfalz genauso vehement ab.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Eder nahm die gewerkschaftlichen Kritikpunkte mit Interesse auf. Sie teilte die Bedenken, wie es wohl ankommt, wenn der Landtag die kritischen Regelungen trotz der rechtlichen Einwände verabschiedet. Damit würden – so die dbb Delegation – die Bezügeempfängerinnen und -empfänger im Landes- und Kommunaldienst alimentationsrechtlich zu „Versuchskaninchen“ und das Beamtenrecht zum „Experimentierkasten“.
Außerdem tauschten sich die Gesprächsteilnehmenden noch besonders aus über die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung behördlich anerkannter Privatfahrzeuge für Dienstfahrten. Für den dbb rheinland-pfalz passt die aktuelle Höhe der Entschädigungssätze erneut nicht zu den zuletzt stark gestiegenen Sprit- und Werkstattkosten, weshalb die dbb Delegation eine Anpassung forderte.