Bundesverfassungsgericht bestätigt Beamtenstreikverbot
dbb rheinland-pfalz begrüßt Urteil
- Foto: dbb rlp Art. 33 Abs. 5 GG
Landesvorsitzende Lilli Lenz: Einen „Beamtenstatus light“ gibt es nicht
Positiv bewertet der dbb rheinland-pfalz das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum beamtenrechtlichen Streikverbot.
„Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass der Beamtenstatus nicht teilbar ist in Kern- und Randbeamte. Das Urteil stellt deutlich klar, dass das Streikverbot für Beamte auf der Grundlage des Grundgesetzes ungeschmälert fortbesteht und das ist gut so“, sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz.
Dass das Bundesverfassungsgericht einen streikrechtbewehrten „Beamten light“ ausschließt, weil eben keine relevante Kollision zwischen Grundgesetz und dem Streikrecht der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorliege, stärke den Beamtenstatus als wichtige Grundlage für das Funktionieren staatlicher Verwaltung, so die dbb Landesvorsitzende.
Lilli Lenz: „Es bleibt beim ausgewogenen Rechte-Pflichten-Gefüge im Beamtenverhältnis. Es wird weder zum Totalausfall der gesamten Verwaltung wegen Arbeitskampfmaßnahmen kommen, noch wird darüber gestritten werden müssen, welche Aufgaben nun mehr oder weniger hoheitlich sind im öffentlichen Dienst.“
Dies sei ein gutes, stärkendes Signal für das Beamtenverhältnis und insbesondere für den Schuldienst, aus dem die verhandelten Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht stammten, so Lilli Lenz.
„Lehrer legen aus unserer Sicht Grundlagen für die Bildungs- und Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen. Durch den von ihnen verantworteten Unterricht gestalten sie Lernprozesse, beurteilen Lernfortschritte und erteilen Zeugnisse sowie Bildungsabschlüsse. Das ist hoheitliches Handeln, für das die verfassungsgemäßen Grundsätze des Berufsbeamtentums gelten. Das Bundesverfassungsgericht betont deutlich, dass Schulwesen und staatlicher Bildungsauftrag verfassungsrechtlich einen hohen Stellenwert einnehmen. Insgesamt ein guter Tag für die sinnvolle und bewährte Unabhängigkeit der Amtsführung im gesamten öffentlichen Dienst, wie sie das Grundgesetz vorsieht“, meinte die dbb Landesvorsitzende.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute seine zurückweisende Entscheidung über vier Verfassungsbeschwerden verkündet, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richteten (BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15).
Weitere Informationen im Internet unter www.dbb.de.