Rechtsschutz
Gemäß der Rechtsschutzordnung des dbb rheinland-pfalz und der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb – beamtenbund und tarifunion in der jeweils gültigen Fassung wird Einzelmitgliedern grundsätzlich auf Antrag kostenloser Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz in berufs- und gewerkschaftsbezogenen Angelegenheiten gewährt.
Die Einzelmitglieder müssen den Rechtsschutz schriftlich mit Sachverhaltsdarstellung und Unterlagen bei der für sie zuständigen Mitgliedsgewerkschaft beantragen.
Rechtsschutzantrag zum Download (ausfüllbare PDF-Datei)
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen hilft eine Checkliste, die auch Fristenhinweise enthält.
Checkliste zum Download (PDF)
Die Mitgliedsgewerkschaft oder – wenn sie selbst satzungsrechtlich nicht befugt ist – der dbb rheinland-pfalz leitet im Falle der Rechtsschutzgewährung den Antrag samt Unterlagen nach Prüfung an das für Rheinland-Pfalz zuständige, vom dbb - beamtenbund und tarifunion eingerichtete Dienstleistungszentrum Süd-West in Mannheim. Die dort tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erteilen Rechtsauskünfte, erstellen Gutachten und übernehmen bei hinreichender Erfolgsaussicht auch die Vertretung des Einzelmitglieds in einem gerichtlichen oder diesem vorgeschalteten Verfahren.
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist eine der Top-Serviceleistungen des dbb. Durch das Dienstleistungszentrum ist gewährleistet, dass ausgewiesene Spezialisten mit direktem Zugriff auf den geballten Wissens- und Erfahrungsschatz des dbb im Recht des öffentlichen Dienstes für die Einzelmitgliedschaft tätig werden.
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz dient der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Einzelmitgliedes stehen.
Rechtsschutz in diesem Sinne wird für Fragen des Beamtenrechts (Beurteilungen, Besoldungen, Beihilfen, Dienstunfälle und Fragen des Versorgungsrechts), des Arbeitsrechts (Eingruppierungen und Teilzeit) und des unmittelbaren berufsbezogenen Sozialversicherungsrechts einschließlich der Fragen des Grades der Behinderung und der Erwerbsminderung gewährt.
Der Rechtsschutz des dbb wird bspw. auch durchgeführt zur Durchsetzung von
- Ansprüchen aus einem Berufsausbildungsverhältnis und dem Vorbereitungsdienst im öffentlichen Dienst und den privatisierten Bereichen und den damit im Zusammenhang stehenden Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Ansprüchen auf oder aus dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen,
- individuellen Rechten des Einzelmitgliedes aus Tätigkeiten in der Personalvertretung oder im Betriebsrat, in der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie aus Tätigkeiten als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte/-r oder Vertrauensfrau/Vertrauensmann für Schwerbehinderte,
- Ansprüchen aus Unfällen auf dem unmittelbaren Weg von der oder zur Arbeitsstätte, soweit es um die Geltendmachung sozialrechtlicher oder versorgungsrechtlicher Ansprüche geht.
Weiter kann Rechtsschutz auch gewährt werden zur Durchsetzung von
- Ansprüchen aus der Verletzung absoluter Rechte (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum) eines Einzelmitgliedes innerhalb seines Dienstes für die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen den verursachenden Dritten und dessen Haftpflichtversicherer bzw.
- in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen sowie in Disziplinarangelegenheiten.
Ergänzende Rechtsschutzhinweise finden Sie beim dbb hier.