Wegen zahlreicher Nachfragen:
TVöD-Abschluss bedeutet nicht gleich Anpassung von Landesbesoldung und -versorgung
Der Ländertarifvertrag TV-L wird im Spätherbst verhandelt. Am Ergebnis der Ländertarifrunden wird sich die Anpassung von beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst primär ausrichten - und nicht am kürzlich erfolgten Abschluss für Bund und Kommunen (TVöD). Die Anpassung von Landesbesoldung und -versorgung erfolgt durch Landesgesetz. Daran, dass die TV-L-Tarifvertragsparteien eine dritte Verhandlungsrunde für die zweite Dezemberwoche 2023 eingeplant haben, sieht man: Es dauert noch, bis es zu einer Routine-Anpassung der Bezüge kommt. Geduld ist gefragt.
Im geltenden Koalitionsvertrag steht, dass die Landesregierung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten anstrebt, "die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamt:innen sowie die Versorgungsempfänger:innen zu übernehmen."
Damit also ein reguläres Anpassungsgesetz entworfen und ins Verfahren gegeben werden kann, braucht es demnach zunächst ein Ländertarifergebnis aus Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einerseits und den Gewerkschaften andererseits. Die Auftaktrunde für diese Verhandlungen soll in der letzten Oktoberwoche 2023 stattfinden.
Womöglich strahlt der vor Kurzem gefundene Tarifkompromiss für Bund und Kommunen - TVöD - aus auf die TV-L-Forderungsfindung der Gewerkschaftsseite sowie auf die hoffentlich gegebene Angebotsbereitschaft der Arbeitgeberseite. Sicherlich wird auch genau geschaut, wie das TVöD-Ergebnis auf die Bundesbeamtenbesoldung und -versorgung übertragen wird. Die Landes-Bezügeanpassung hängt aber konzeptionell nicht am TVöD, sondern am TV-L. Und da muss eben erst ein Verhandlungsergebnis her.
Der TVöD ist seit dem 01. Oktober 2005 in Kraft, der TV-L seit dem 01. November 2006. In dieser Zweiteilung der Tarifwerke sind die Laufzeiten nicht synchronisiert. So kommt es, dass im einen Geltungsbereich schon Bezahlungsanpassungen vereinbart sind und zur beamtenrechtlichen Übernahme taugen, während das im anderen Geltungsbereich (noch) nicht der Fall ist.
Wer sich im Landesdienst also derzeit fragt, wann mit Tariferhöhungen oder einer ordnungsgemäßen Besoldungs- bzw. Versorgungsanpassung zu rechnen ist, die/der sollte sich einstweilen gedulden.