16. Juni 2023

Öffentlicher Dienst/Dienstreisen

Für mehr Gerechtigkeit bei der dienstlich veranlassten Nutzung des privaten Kfz

Der dbb rheinland-pfalz begrüßt den Änderungsantrag der CDU zum Gesetzentwurf für ein „Landesgesetz … zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften“ – Drucksache 18/5471.

Am 19. April 2023 fand im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz die Expertenanhörung zum von der Landesregierung am 15. Februar 2023 vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Wegstreckenentschädigung und der Tagegelder statt.

Der dbb beamtenbund und tarifunion landesbund rheinland-pfalz hat dabei umfassend dargelegt, dass die Landesregierung ihr selbst gestecktes Ziel der „notwendigen Anpassung der Sätze an die aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung gestiegenen Kosten“ in keiner Weise erreicht.

„Die vorgesehene Anhebung der Wegstreckenentschädigungssätze um nur jeweils drei Cent ist ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich ihr eigenes Auto nutzen für die Erledigung ihrer Arbeit in Ermangelung von Dienstwagen“, so der stellvertretende Landesvorsitzende Robert Tophofen.

Dass sich die Regierungsmehrheit der Bedenken von den Betroffenen nicht angenommen und stattdessen mit ihrer Mehrheit den Gesetzentwurf ohne Änderungen verabschiedet hat, wirft kein gutes Licht auf den Dienstherrn.

Die CDU-Landtagsfraktion hat die Kritikpunkte von Verbänden und Gewerkschaften aufgegriffen und am 15. Juni 2023 einen Änderungsantrag eingebracht. Demnach sollen die Wegstreckenentschädigungen generell um 30 Prozent und die Tagegelder um 50 Prozent erhöht werden. Das bedeutet, je nach Anerkennungssatz, eine Anhebung zwischen 8 und 11 Cent. Außerdem sollen die dienstlich veranlassten Fahrten von Anwärtern und Auszubildenden als „mit triftigem Grund“ anerkannt und somit finanziell gleichgestellt werden. Auch sollen die tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet werden, wogegen im Gesetzentwurf der Landesregierung immer noch der Dienstherr im konkreten Fall jeweils entscheidet, ob er ab dem Wohnort oder ab der Dienststelle erstattet.

Die dbb Gewerkschaftsfamilie befürwortet den Änderungsantrag der CDU. Die Kosten der galoppierenden Inflation und die seit der letzten Erhöhung 2009 um fast 50 Cent gestiegenen Spritpreise werden mit drei Cent mehr nicht aufgewogen. Daher unser Appell an die Landesregierung und Landtag: „Setzen Sie ein Zeichen der Fürsorge und gegen Verdrossenheit und Demotivation in den Dienststellen; heben Sie die Erstattungssätze an für mehr Gerechtigkeit“, so Robert Tophofen.