19. Dezember 2023

Einkommensrunde 2023 im öffentlichen Dienst des Landes

Tarifergebnis soll auf Beamte „1:1“ übertragen werden

dbb Landeschefin Lilli Lenz: Forderung wurde gehört, gutes Signal für Beamte und Versorgungsempfänger im Landes- sowie Kommunaldienst

Auch in Rheinland-Pfalz wird das kürzlich verhandelte Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L – ohne Änderungen per Landesgesetz auf die Besoldung und Versorgung der Landes- sowie Kommunalbeamtinnen und -beamten übertragen.

Das gilt insbesondere hinsichtlich der von den Tarifvertragsparteien gefundenen Lösung für einen zügigen Inflationsausgleich und auch für den im weiteren Verlauf vorgesehenen Sockelbetrag.

Diese Information gaben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen in einem Video-Gespräch mit der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz heute, bevor anschließend der Ministerrat den nötigen Grundsatzbeschluss fasste.

Die dbb Landeschefin Lilli Lenz begrüßte die Entscheidung der Landesregierung: „Jetzt liegt die ausdrückliche Ankündigung der 1:1-Übertragung vor. Damit kann die Landes- sowie Kommunalbeamtenschaft finanziell den Anschluss halten. Das ist ein gutes Signal für Wertschätzung, Fachkräftesicherung und Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst. Die Landesregierung steht zur Übertragungsklausel im eigenen Koalitionsvertrag und kommt ihrer Verpflichtung zur Gewährleistung wirtschaftlicher Teilhabe zugunsten auch des verbeamteten Personals nach. Das war nötig und ist gut. Pünktlich zu Weihnachten ist in Sachen Bezahlung die Übertragung geregelt. Auch unsere große Aktionsbereitschaft bei der Warnstreik-Demo in Mainz am 4. Dezember hat dazu beigetragen.“

Für den Landes- und Kommunalbeamtenbereich bedeutet der Kabinettsbeschluss:

Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung einmalig in Höhe von 1.800 Euro sowie für die Monate Januar bis Oktober 2024 zudem jeweils monatlich in Höhe von 120 Euro. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten die Zahlungen entsprechend ihres jeweiligen individuellen Ruhegehaltssatzes.

Zum 1. November 2024 erfolgt eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro.

Zum 1. Februar 2025 ist eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent vorgesehen.

Für Anwärter und Anwärterinnen soll gelten: Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsauszahlung in Höhe von 1.000 Euro, für Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils Monatszahlungen in Höhe von 50 Euro. Zum 1. November 2024 erfolgt dann eine Erhöhung der Anwärterbezüge um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

Die Umsetzung soll so schnell wie technisch möglich erfolgen, die Tarifzahlungen will das Land Ende Januar starten, die Besoldungs- und Versorgungszahlungen spätestens Ende März 2024.

Seit dem TV-L-Abschluss vor zehn Tagen hatte der Großteil der in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – zusammengeschlossenen Bundesländer – alle außer Hessen – bereits zeitgleiche und systemgerechte Übertragungen auf die jeweilige Landesbesoldung sowie -versorgung in Aussicht gestellt.

Lilli Lenz: „Rheinland-Pfalz hat genau geprüft und schon heute einen Ministerratsbeschluss gemäß unserer vorher oft wiederholten Forderung gefasst – so geht Verlässlichkeit.“